++ Produktneuheit ++

PLASMA SPECTRAL™ CPC Röhrenkollektoren

Unübertroffen in Verbindung von:

  • LEISTUNG
  • QUALITÄT
  • PREIS

Leistungsvergleich von Röhrenkollektoren.....

hier klicken

Patente & Markenschutz

  • Plasma Spectral

ist eine markenrechtlich europaweit geschützte Marke der Orionsolar Energietechnik Gmbh.

  • KLS Kondensleitsystem

ist geistiges Eigentum der Orionsolar Energietechnik Gmbh. und genießt Erfinderschutz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Orionsolar Energietechnik GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

1. Geltungsbereich:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese gelten für die gesamten von uns erbrachten Leistungen und sind somit für den gesamten Kundenverkehr von der Orionsolar Energietechnik GmbH rechtsverbindlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Orionsolar Energietechnik GmbH schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht und solche allenfalls von der Orionsolar Energietechnik GmbH schriftlich akzeptiert werden. Die AGB's gelten auch für Verträge, die zukünftig mit dem Kunden abgeschlossen werden, in der jeweiligen aktuellen Fassung. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsschluss:

Sämtliche Angebote der Orionsolar Energietechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Informationen und Angaben über Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Alle Dokumente und Zeichnungen zu den Produkten sind Eigentum der Orionsolar Energietechnik GmbH. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Sämtliche Aufträge, Abreden, Zusicherungen oder ähnliches einschließlich derer der Vertreter von der Orionsolar Energietechnik GmbH und allen Betriebsangehörigen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firmenleitung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn das Angebot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Wir sind weiters berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Der Vertragsschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per e-mail nach Vertragsschluss zugesandt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen:

Alle Bestellungen sind per Vorkasse, oder nach Rechnung bei Überweisung zu bezahlen. Die Entscheidung über die Zahlungsart obliegt der Orionsolar Energietechnik GmbH. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Seiten des Bestellers wird die Forderung sofort fällig. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Orionsolar Energietechnik GmbH. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist bindend und schließt die Verpackung, Nebenkosten sowie die Lieferung ein. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist - soweit nicht anders angegeben - im Preis enthalten.

4. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel an der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht - wie oben genannt - vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

5. Lieferung, Liefertermin, Lieferfristen:

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers und auf Gefahr der Orionsolar Energietechnik GmbH. Die Lieferverpflichtungen von der Orionsolar Energietechnik GmbH sind erfüllt, sobald die Ware dem Besteller übergeben worden ist. Die Gefahr geht mit Empfangnahme der Ware auf den Besteller über. Ist freie Anlieferung vereinbart, so hat der Besteller die Ware vor der Lieferanschrift an der Stelle entgegenzunehmen, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt der Orionsolar Energietechnik GmbH vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen (beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verzug unserer Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen u.ä., auch wenn sie bei Lieferanten der Orionsolar Energietechnik GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit jedoch maximal die im Angebot angeführte Lieferzeit plus 6 Monate hinauszuschieben. Im Falle eines Leistungsverzuges oder einer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Orionsolar Energietechnik GmbH oder deren gesetzlichem Vertreter. Verdeckte Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden ab Annahme gemeldet werden. Ein Schaden wird nur anerkannt, wenn er auf den Frachtpapieren vermerkt und vom Fahrer der Spedition bzw. des Anlieferbeauftragten bestätigt wurde. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich bzw. schnellstmöglich von einem Schaden in Kenntnis zu setzen. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Zahlungseingang oder nach Bestellung. Teillieferungen sind zulässig.

6. Rücktrittsrecht

Der Verbraucher hat gemäß § 5 e KSchG das Recht, von Verträgen binnen 14 Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw, der schriftlichen Bestellung zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach diesem Zeitpunkt kann der Verbraucher mit Stornierungskosten in Höhe von 30% zurücktreten. Ist jedoch schon eine umfangreiche und kundenspezifische Planungen erfolgt, wie z.b. die Erstellung einer standortbezogenen Solarsimulation u.s.w. steht es der Orionsolar Energietechnik frei höhere Stornokosten in Rechnung zu stellen. Sollte die Orionsolar Energietechnik die im Angebot angeführte Lieferzeit um mehr als 6 Monate überschreiten, ist der Verbraucher berechtigt ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten.

 

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Rücktrittsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Aktionspakete sind generell vom Rücktrittsrecht, Auftragsstornierung bzw. einer Vertragsauflösung ausgeschlossen. Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Rücktrittsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechtes der Verbraucher.


7. Haustürgeschäft:

Der Verbraucher kann gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsanbot oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern. Der Verbraucher ist, soferne er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung auf seine Kosten verpflichtet.

8. Versendungskauf, Zahlungsverzug:

Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, nach Erhalt der Leistung / der Ware innerhalb von 10 Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verbraucher verpflichtet sich, eine Eintreibungskostenpauschale in Höhe von € 70,-- zu tragen. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt worden sind. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

9. Anlieferung und Selbstabholung

Alle Röhrenkollektoren der Orionsolar Energietechnik Gmbh werden durch einen eigenen Lieferservice mit speziell dafür ausgestatteten Lieferfahrzeugen zugestellt und sind im vollem Umfang transportversichert. Bei einer Selbstabholung durch den Kunden weisen wir Sie darauf hin, dass die Einzelpakete mit 2 lagigem Wellkarton verpackt sind und in dieser Ausführung nicht für einen Transport geeignet sind. Geeignete Maßnahmen für einen sicheren Transport sind vom Kunden herzustellen. Sollte der Kunde eine Spedition mit der Abholung der Ware beauftragen, ist der Kunde Verpflichtet dieser mitzuteilen, dass die Ware aus Glasröhren besteht, nicht palettiebar  und die Ware nicht in einer für den Speditionsversand geeigneten Verpackung übergeben wird. Die Orionsolar Energietechnik prüft hier nicht, ob die als Einzelpaketen an die Spedition übergebene Ware dann am Transportfahrzeug in eine für den Speditionsversand geeignete Transportbox verladen wird. Bei einem durch den Kunden beauftragte Spedition zur Abholung der Ware übernimmt die Orionsolar Energietechnik Gmbh generell keine Haftung für Schäden, egal in welcher Art und Weise und ist hierfür Schad und Klaglos zu halten.

10. Gewährleistung:

Die Orionsolar Energietechnik Gmbh leistet Gewähr für in schriftlicher Form zugesicherter Eigenschaften sowie für mangelfreie Konstruktion und Herstellung sowie für fehlerfreies Material in der Weise, dass sie Teile, die infolge solcher Mängel unbrauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt neu liefert. Die Lieferkosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

Die Gewährleistung und Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, Witterungsbedingte Einflüsse und Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Ferner nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten. Das gleiche gilt für sonstige nach dem Gefahrenübergang liegende Umstände, die ohne Verschulden der Orionsolar Energietechnik Gmbh. entstanden sind.



11. Mängelhaftung-Mängelrügen:

Der Besteller ist verpflichtet - sofern er Kaufmann ist -, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Erhalt der Ware, jedoch vor Verarbeitung oder Einbau, fernmündlich sowie schriftlich per Post, Fax oder e-mail anzuzeigen. Dem Besteller stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind. Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte, Güte, sowie fertigungsbedingte Abriebspuren auf der äußeren Schutzglasröhre einer Doppelwand Borosilikat Hochvakuum Röhre stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar. Bei sämtlichen Boilern bzw. Speichern mit Emaillierung kann eine Garantie oder Gewährleistung nur bei jährlicher Überprüfung der Magnesiumanode durch eine Fachfirma gewährt werden. Sollte der Besteller einen Defekt bzw. eine Fehlfunktion an den bestellten Produkten feststellen, so muss dieses zuerst an die Orionsolar Energietechnik GmbH zurückgesandt werden. Nach einer eingehenden Überprüfung wird über einen Austausch entschieden. Die Gewährleistungszeit für Neuprodukte beträgt 24 Monate, für gebrauchte Produkte 12 Monate. Die Leistungsgarantie für den Röhrenkollektoren der Type Plasma Spectral™ CPC8, CPC15, CPC20 und CPC24 beträgt 20 Jahre. Vorausgesetzt die Anlage wurde von einem konzessionierten Fachbetrieb installiert, ein Inbetriebnahme und Prüfprotokoll erstellt und eine jährliche Wartung gemäß den Verbänden der Solarthermie durchgeführt.  Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns - verglichen mit der anderen Abhilfe - mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder - sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt - Wandlung des Vertrags verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

12. Haftung:

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- bzw. Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Weiters gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schaden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen. Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Onlineshops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zueigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

13. Datenschutz:

Mit unserer Datenschutzinformation unterrichten wir unsere Kunden über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten, sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes, die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten, personenbezogen Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Jede darüber hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt Wels als vereinbart Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz der Orionsolar Energietechnik GmbH, Flemingstraße 17, A-4614 Marchtrenk. Dieser ist ebenso Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg den unwirksamen möglichst nahe kommt.